Wenn Sie eine Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) tun.
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.
Für eine Zulassung als sachverständige Person müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Qualifikationen vorweisen. Dazu zählen vor allem Kenntnisse zu:
Die Liste der zugelassenen sachverständigen Personen veröffentlicht die BLE online.
Die Zulassung als sachverständige Person ist für höchstens 2 Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden.
Die Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau zugelassen sind und Ihre Zulassung oder Daten ändern lassen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Wenn Sie Ihre Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau aufheben lassen möchten, können Sie die Aufhebung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragen.