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Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Zulassung

Wenn Sie eine Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) tun.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Postanschrift

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

E-Mail

info@ble.de

Webseite

www.ble.de

Leistungsdetails

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.

Für eine Zulassung als sachverständige Person müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Qualifikationen vorweisen. Dazu zählen vor allem Kenntnisse zu:

  • Energieeffizienz und
  • landwirtschaftlichen Produktionstechniken und ihrem Energieverbrauch.

Die Liste der zugelassenen sachverständigen Personen veröffentlicht die BLE online.

Die Zulassung als sachverständige Person ist für höchstens 2 Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden.

  • Sie besitzen mindestens eine der folgenden Qualifikationen:
    • abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung der Agrar-, Ingenieur- oder Naturwissenschaften
    • Zulassung als berechtigte Person Ausweise für Nichtwohngebäude auszustellen nach § 21 Energieeinsparverordnung in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 1, 3 und 4. Dazu zählen: Fachleute mit einem Hochschulabschluss in Innenarchitektur, Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik staatlich geprüfter Techniker beziehungsweise staatlich geprüfte Technikerin in einschlägiger Fachrichtung
    • Meisterabschluss in einschlägiger Fachrichtung
  • Sie haben durch Studium, berufliche Ausbildung oder die Energieberaterschulung Landwirtschaft qualifizierte Kenntnisse zu landwirtschaftlichen Produktionsverfahren erworben.
  • Sie besitzen qualifizierte Kenntnisse über Energieeffizienz.
  • Sie können eine mindestens 3jährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen, bei der Sie praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung oder landwirtschaftliche Beratung erworben haben.
  • Sie können Ihre Unabhängigkeit nachweisen und Interessenkonflikte ausschließen. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei keinem Energieversorgungsunternehmen beschäftigt oder beteiligt sind. Weitere Kriterien zur Unabhängigkeit entnehmen Sie der Rechtsgrundlage Nummer 7.1 Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag
    • Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung des Unternehmens, bei dem Sie als sachverständige Person tätig sind, oder Selbständigkeitsnachweis
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis der 3-jährigen hauptberuflichen Tätigkeit in der Energieberatung oder landwirtschaftlichen Beratung
    • Nachweis der Qualifikation in Landwirtschaft oder Gartenbau, zum Beispiel Schulungszertifikate und fachspezifische Gutachten
    • Nachweis der Qualifikation in den Bereichen Energieeffizienz und CO₂-Einsparmethoden, zum Beispiel Schulungszertifikate und fachspezifische Gutachten

Die Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE Ihre Zulassung zu.

Es fallen keine Kosten an.

Die Widerspruchsfrist beträgt bis zu 4 Wochen.

 Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen. (3 bis 6 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

  • Widerspruch:
    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand: 25.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft