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Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Beteiligung der Bürger.

Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

Postanschrift

Postfach 100
83541 Rott a.Inn