Logo Bayernportal

Organspende; Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende

Sie können im Organspende-Register eine Erklärung abgeben, ob Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen oder widersprechen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Postanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

53175 Bonn

Telefon

+49 228 99307-0

Webseite

www.bfarm.de

Leistungsdetails

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in das Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen können. Das Register bietet die Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich festzuhalten.

In den meisten Fällen stellt sich die Frage nach einer Organ- und Gewebespende sehr plötzlich – zum Beispiel nach einem schweren Unfall, einer Hirnblutung oder einem Schlaganfall. Hat die verstorbene Person ihre Entscheidung vorher nicht dokumentiert, müssen Angehörige nach dem ihnen bekannten oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Eine derartige Situation kann die Angehörigen emotional belasten und überfordern.

Eine im Organspende-Register festgehaltene Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit und wahrt Ihr Selbstbestimmungsrecht. Zur zusätzlichen Sicherheit sollten Sie zudem Ihre nächsten Angehörigen über Ihre Entscheidung und deren Dokumentation informieren.

Neben der Möglichkeit, sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden, haben Sie weitere Optionen:

  • Sie können sich für die Spende von nur bestimmten Organen und Geweben entscheiden oder
  • für eine Spende, aber bestimmte Organe und Gewebe ausnehmen sowie
  • Ihre Entscheidung an eine von Ihnen bestimmte Person übertragen.

Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt, das auf die Sicherheit Ihrer Daten achtet.

Entnahmekrankenhäuser sind in der Lage, Ihre hinterlegte Erklärung abzurufen. Bis spätestens Anfang 2025 sind auch alle behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das Register angebunden. In diesem Übergangszeitraum sollten Sie Ihre Entscheidung zusätzlich schriftlich, zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentieren.

Auch nach der Einführung des Organspende-Registers im Jahr 2024 bleiben ein ausgefüllter Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen gültig. Liegen mehrere Erklärungen vor, so gilt immer Ihre letzte Entscheidung.

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • elektronisches Ausweisdokument zur Identifizierung
      • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
      • elektronischer Aufenthaltstitel oder
      • eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums

Sie können sich online in das Organspende-Register eintragen:

  • Rufen Sie das Organspende-Register auf und wählen Sie "Erklärung abgeben" aus.
  • Sie müssen sich identifizieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:
    • Auf dem Smartphone: Sie identifizieren sich mithilfe der AusweisApp, die Ihr elektronisches Ausweisdokument ausliest.
    • Auf dem Computer: Sie identifizieren sich mit mithilfe der AusweisApp und einem Smartphone oder Kartenlesegerät, das Sie an den Computer anschließen. Das Smartphone mit AusweisApp oder das Kartenlesegerät liest Ihr elektronisches Ausweisdokument aus.
  • Nach der Identifizierung tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse und Versichertennummer ein.
  • Anschließend tragen Sie Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende ein und senden die Erklärung ab.
  • Sie erhalten eine E-Mail mit einer siebenstelligen Erklärungs-ID. Bewahren Sie diese Erklärungs-ID sorgfältig auf, da Sie mit dieser Ihre Erklärung aufrufen, ändern und löschen können.
  • Sie können zudem die Erklärung als PDF-Datei herunterladen. In dieser ist ebenfalls die Erklärungs-ID hinterlegt.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Stand: 25.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit