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Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen.
Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.
Gefördert werden Katastrophenschutzausrüstungen (Einsatzleitwagen, Abrollbehälter, Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, Mehrzweckboote, stationäre Sirenen, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sackabfüllanlagen und Ölwehrausstattung) für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung wie Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz und Massenanfall von Verletzten.
Antragsberechtigt sind Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD).
Es handelt sich um Investitionsförderungen auf der Grundlage von Förderfestbeträgen. Die Ölwehrausstattung und die Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte werden per Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz bei der Ölwehrausstattung beträgt 50%, bei den Zelten beträgt der Fördersatz 70%.
Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur Gemeinden und Landkreisen sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD) gewährt. Die sonstigen fachlichen Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt 4 der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien. Diese finden Sie in dem Bereich "Rechtsgrundlagen".
Grundsätzlich sind die Anträge bei den Regierungen einzureichen, die auch hierüber entscheiden.
keine
Termine und Fristen ergeben sich aus dem jährlichen Förderschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.