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Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Eingangshallen, Foyers oder sonstige Räume in Landratsämtern können als Ausstellungsräume genutzt werden. Hier können Foto- und Kunstausstellungen oder themenbezogene Ausstellungen, die den Landkreis repräsentieren, gezeigt werden.
Die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Ausstellungen sind eine freiwillige Leistung der Landkreise. Wenn Sie eine Raum nutzen oder anmieten möchten, wenden Sie sich an die das Landratsamt.
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