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Ausstellungen im Landratsamt; Nutzung von Räumen

Landratsämter können eigene Räumlichkeiten für Ausstellungen zur Verfügung stellen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Büro des Landrats

Leistungsdetails

Eingangshallen, Foyers oder sonstige Räume in Landratsämtern können als Ausstellungsräume genutzt werden. Hier können Foto- und Kunstausstellungen oder themenbezogene Ausstellungen, die den Landkreis repräsentieren, gezeigt werden.

Die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Ausstellungen sind eine freiwillige Leistung der Landkreise. Wenn Sie eine Raum nutzen oder anmieten möchten, wenden Sie sich an die das Landratsamt.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales