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Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen, wenn eine schwerwiegende oder eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen wurde. Sofern ein Fahrlehrer diese Aufbauseminare durchführen möchte, bedarf er der Seminarerlaubnis Aufbauseminar. Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen, der einen viertägigen Grundkursus sowie einen viertägigen programmspezifischen Kurs umfasst.
Die Träger dieser Lehrgänge bedürfen einer Anerkennung durch die zuständige Regierung.
Die Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen (Aufbauseminar) wird erteilt, wenn
Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regierung schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.
Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)
Auslagen (u.a. für Sachverständige) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Regierung der Oberpfalz überwacht Fahrlehrer, Fahrschulen und deren Zweigstellen, Fahrlehrerausbildungsstätten sowie Träger von fahrlehrerrechtlichen Seminaren und Lehrgängen. Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen (Sachverständige) bedienen.