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Orts- und Wohnungshygiene; Beratung und Überwachung

Ein wichtiges Teilgebiet der Umwelthygiene stellt die Orts- und Wohnungshygiene dar.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neu-Ulm - FB 62 - Hygiene und Gesundheitsförderung

Leistungsdetails

Da sich der erwachsene Mensch in den industrialisierten Ländern Europas circa 80 bis 90 Prozent des Tages in Gebäuden aufhält, ist aus gesundheitlicher Sicht gerade dort ein hinreichender hygienischer Standard notwendig.

Organische und anorganische Gase, Staub, Faserstäube, und andere Umweltschadstoffe wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP) oder Formaldehyd, Allergene, Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte sowie Strahlenbelastungen, Gerüche und Lärm sind mögliche Störgrößen, die bei der Beurteilung der Orts- und Wohnungshygiene beachtet werden müssen.

Die Beratungs- und Überwachungsaufgaben der Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Orts- und Wohnungshygiene erstrecken sich primär auf öffentliche Flächen und Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze und öffentliche Bäder; bei Anforderung durch andere Behörden kann die Gesundheitsverwaltung im Einzelfall auch zur hygienischen Beurteilung privater Bereiche herangezogen werden.

Stand: 15.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention