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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Taufkirchen

Fachbereich Sicherheit, Ordnung, Wahlen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
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Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155
82018 Taufkirchen