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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Gundelsheim

Amt für öffentliche Sicherheit u. Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Karmelitenstr. 11
96163 Gundelsheim

Postanschrift

Karmelitenstr. 11
96163 Gundelsheim