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Beauftragte der Kommune; Bestellung oder Wahl

Kommunale Beauftragte sind Personen, die im gebiet einer Kommune eine besondere Funktion ausüben.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Postfach 1260

92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 79-0

Webseite

www.neustadt.de

Stadt Vohenstrauß

Hausanschrift

Marktplatz 9
92648 Vohenstrauß

Postanschrift

Postfach 1120

92642 Vohenstrauß

Telefon

+49 9651 9222-0

Leistungsdetails

Der Gemeinderat/Landkreistag kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet/Landkreis besondere Funktionen ausüben. In den Kommunen sind je Aufgaben der Kommune, Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:

  • Kinderbeauftragte/-r
  • Jugendbeauftragte/-r
  • Familienbeauftragte/-r
  • Seniorenbeauftragte/-r
  • Gleichstellungsbeauftragte/-r
  • Umweltschutzbeauftragte/-r
  • Datenschutzbeauftragte-/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
  • Ortsheimatpfleger/-in
  • Kulturbeauftragte/-r
  • Antikorruptionsbeauftragte/-r
  • Integrationsbeauftragte/-r
  • Energiebeauftragte/-r
  • Feldgeschworene/-r
  • Behindertenbeauftragte/-r
  • Informationssicherheitsbeauftragte/-r

Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.

Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Kommune erhalten Sie von Ihrer Kommune.

Stand: 14.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration