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Staatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ ihr zur Verfügung stehendes Schulbudget für die Projektwoche in Anspruch nehmen.
Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherberhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.
Für die im Rahmen der Projektwochen durchgeführten Aktivitäten werden den Schulen staatliche Mittel zur Verfügung gestellt. Diese sind vorgesehen für Honorare externer Partner und Fachkräfte, für Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen sowie für Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.). Das Budget der Schulen wird bei den jeweiligen Regierungen verwaltet. Der maximale Budgetumfang für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Dieses insgesamt zur Verfügung stehende Budget ist in der Praxis für alle Klassen einer gewählten Jahrgangsstufe zu verwenden, in der die Projektwoche stattfindet. Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung.
Übersicht über das Verfahren an staatlichen Schulen:
Die Projektwoche ist bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen. Die Rechnungen sind jeweils bis spätestens 31. August eines Jahres einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nachträglich eingereichte Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Über „Weiterführende Links“ können Sie Hinweise zur Abwicklung (Sammlung der bisherigen kultusministeriellen Schreiben und Checklisten mit wichtigen Informationen zur Abwicklung etc.) abrufen. Bitte beachten Sie dabei das unterschiedliche Vorgehen für staatliche bzw. für nichtstaatliche Schulen (kommunale Schulen und private Ersatzschulen), bevor Sie die Projektwochen planen, durchführen und Ihr zur Verfügung stehendes Budget abrufen. Damit vermeiden Sie eventuelle Nachfragen durch die Regierungen und Verzögerungen bei der Rechnungsbegleichung.
Die Projektwochen sind verbindlich durchzuführen.
Das Konzept der Projektwochen muss nicht vorab bei der Schulaufsicht eingereicht und auch nicht genehmigt werden.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, 1, Az. VII.3-BS4400-6a.79 344
Nichtstaatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ eine Förderung für Praxiswochen bzw. Praxismodule beantragen.