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Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 41 - Baugenehmigung, Bauleitplanung, Gutachterausschuss, Denkmalschutz

Öffnungszeiten

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