Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie sind selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig und über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder zuschussberechtigt? Dann müssen Sie einmal jährlich Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit melden.
Diese Angabe bezieht sich immer auf das kommende Jahr und stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge beziehungsweise Zuschüsse dar.
Bei der Abgabe Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte:
Geben Sie die Einkommensschätzung nicht rechtzeitig ab, gefährden Sie Ihren Versicherungsstatus beziehungsweise Ihren Zuschussanspruch. Darüber hinaus ist die nicht rechtzeitige Abgabe der Einkommensschätzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Sie erhalten von der KSK per Post die Aufforderung, Ihre Einkommensmeldung abzugeben. Dies können Sie entweder online oder postalisch tun.
Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung online abgeben wollen:
Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung schriftlich abgeben wollen:
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.
Die von Ihnen abgegebene Meldung wird umgehend gespeichert. Eine Mitteilung über Ihren neuen monatlichen Beitrag erhalten Sie rechtzeitig zur Fälligkeit des Januarbeitrags.