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Sozialversicherungsträger; Bestellung von Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamten

Für die Bestellung von Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamten und von Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamtinnen bei Sozialversicherungsträgern sind die Oberversicherungsämter zuständig.

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 12.2 - Kommunales Finanzwesen, Kommunale Förderungen; Oberversicherungsamt Südbayern

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Das zuständige Oberversicherungsamt kann für die Vollstreckung fachlich geeignete Bedienstete als Vollstreckungsbeamte und sonstige hierfür fachlich geeignete Bedienstete dieser Behörde als Vollziehungsbeamte bestellen. Die fachliche Eignung ist durch einen qualifizierten beruflichen Abschluss, die Teilnahme an einem Lehrgang einschließlich berufspraktischer Tätigkeit oder entsprechende mehrjährige Berufserfahrung nachzuweisen.

Auch für die Vollstreckung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge können fachlich geeignete Bedienstete der Verbände der Krankenkassen oder einer bestimmten Krankenkasse als Vollstreckungsbeamte und sonstige hierfür fachlich geeignete Bedienstete der genannten Verbände und Krankenkassen als Vollziehungsbeamte bestellt werden. Der beauftragte Verband der Krankenkassen ist berechtigt, Verwaltungsakte zur Erfüllung der mit der Vollstreckung verbundenen Aufgabe zu erlassen.

Stand: 11.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales