Von den Kommunen über die Länder und den Bund bis hin zu Europa: Für Gesetzgebung und Verwaltung sind ganz verschiedene Ebenen zuständig. Alle haben ihre eigenen Haushalte. Dennoch wird zwischen diesen verschiedenen Ebenen viel Geld bewegt.
Bayern tritt für eine einfache, föderale und gerechte Finanzpolitik auf allen staatlichen Ebenen ein, die auch für die Bürgerinnen und Bürger durchschaubar ist. Mit diesem Ziel vor Augen arbeitet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stetig an der Verbesserung der Finanzverfassung und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie des innerbayerischen Finanzausgleichs, um eine angemessene finanzielle Ausstattung des Freistaats und insbesondere auch der bayerischen Kommunen sicherzustellen. Mit den vergangenen Föderalismusreformen wurden wichtige Schritte zur zukunftsfesten Neuausrichtung des föderalen Gefüges unternommen. Ein Meilenstein war dabei beispielsweise die Aufnahme der Schuldenbremse in das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung, um das Anwachsen des Schuldenbergs im Interesse nachfolgender Generationen zu stoppen. Aber auch das im Jahr 2023 seitens der Bayerischen Staatsregierung initiierte Normenkontrollverfahren zum bundesstaatlichen Finanzkraftausgleich verfolgt das Ziel, eine grundlegende Neuordnung im föderalen Gefüge zu erreichen, bei der sich Solidarität und Eigenverantwortung wieder im Einklang befinden. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links").
Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) sowie der Kommunen untereinander.