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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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97500 Ebelsbach

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Georg-Schäfer-Str. 56
97500 Ebelsbach