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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Schulstr. 12
86637 Wertingen

Postanschrift

Postfach 1224
86635 Wertingen