Logo Bayernportal

Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die neuen Öffnungszeiten der Anlaufstellen: Zangberg, Hofmark 8, Lohkirchen, Hauptstraße 6a, Schönberg, Hauptstraße 4, sind auf der Internetseite: www.oberbergkirchen.de zu ersehen.

Hausanschrift

Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen

Postanschrift

Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen