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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Taufkirchen

Referat Sicherheit & Ordnung, Wahlen, Brandschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Rathaus allgemein nur mit Termin

Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)

Montag und Freitag auch ohne Termin 

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag nur mit Termin 

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Sozialstelle
nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155
82018 Taufkirchen