Logo Bayernportal

Alltagskompetenzen - Schulen fürs Leben; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen an nichtstaatlicher Schule

Nichtstaatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ eine Förderung für Praxiswochen bzw. Praxismodule beantragen.

Für Sie zuständig

Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Glasenappweg 1
95444 Bayreuth

Briefanschrift: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165

95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Leistungsdetails

Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.

Zweck

Gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ für Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie privater Ersatzschulen im Rahmen von Projektwochen insbesondere in Verbindung mit Fachvorträgen und Exkursionen.

Gegenstand

Zuwendungsfähig ist die Durchführung von Projektwochen gemäß dem Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Wirtschaftsschulen und Schulen besonderer Art. In den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 sind bis zu zwei Projektwochen in zwei verschiedenen Jahrgangsstufen im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie der Jahrgangsstufen 5 bis 9 zuwendungsfähig.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Träger kommunaler Schulen sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Durchführung der Projektwochen bzw. Projektmodule für:

  • Honorare für externe Partner und Fachkräfte,
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen,
  • Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.).

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer einmaliger Zuschuss bzw. Zuweisung (Projektförderung) in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich bei der Durchführung einer Projektwoche rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung zweier Projektwochen ergibt sich in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 130 Euro. Für Schulen mit bis zu sechs Klassen beträgt die Förderhöhe in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 700 Euro bei Durchführung einer Projektwoche bzw. 910 Euro bei Durchführung von zwei Projektwochen (Sockelbetrag).

  • An der Schule wird/werden eine oder zwei Projektwoche(n) für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durchgeführt. Bei der Durchführung zweier Projektwochen sind diese in zwei verschiedenen der genannten Jahrgangsstufen durchzuführen.
  • Die Projektwoche(n) wird/werden an fünf zusammenhängenden Tagen oder im Rahmen mehrtägiger Projektmodule (zweigeteilt auf einen zweitägigen- und einen dreitägigen Projektblock) umgesetzt.
  • Die Durchführung der Projektwochen erfolgt unter Einbeziehung qualifizierter externer Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.

Übersicht über das Verfahren an nichtstaatlichen Schulen:

  1. Planung der Projektwoche(n) durch die Schule
  2. Weitergabe des Konzepts/der Konzepte an den Schulträger
  3. Antragsstellung und Versand des Antragsformulars durch Schulträger per E-Mail bis zum 15.11.2024 an die zuständige Regierung.
  4. Bewilligung durch die Regierung
  5. Durchführung der Projektwoche(n) (bevorzugt an jeweils fünf zusammenhängenden Tagen, alternativ jeweils zweigeteilt auf einen zwei- und einen dreitägigen Projektblock) in allen Klassen in einer (bzw. zwei) von der Schulleitung festgelegten Jahrgangsstufe(n) (Jgst. 1 bis einschließlich Jgst. 9)
  6. Weitergabe der Informationen zur erfolgten Durchführung der Projektwoche von den Schulen an den Schulträger zur Erstellung des Verwendungsnachweises durch den Schulträger; Versand des Verwendungsnachweises per E-Mail innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
  7. Nach Vorlage der Verwendungsbestätigung Veranlassung der Auszahlung der Zuwendungssumme an den Schulträger durch die Regierung (Möglichkeit der Beantragung einer Teilauszahlung, sofern Ausgaben belegt werden, die 50 % der Zuwendungssumme übersteigen)

Keine

Der Antrag ist durch den Schulträger mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular (abrufbar auf derHomepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, siehe weiterführende Links) bis zum 15. November eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Regierung einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektwoche(n) ist/sind bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen.

Die Zuwendungsempfänger haben einen Verwendungsnachweis (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (abrufbar auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, siehe weiterführende Links) spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung vorzulegen.

Über „Weiterführende Links“ können Sie Hinweise zur Abwicklung (Sammlung der jeweils aktuellen kultusministeriellen Schreiben und Checklisten mit wichtigen Informationen zur Abwicklung etc.) sowie Formulare abrufen. Bitte beachten Sie dabei das unterschiedliche Vorgehen für staatliche bzw. für nichtstaatliche Schulen (kommunale Schulen und private Ersatzschulen), bevor Sie die Projektwochen planen, durchführen und Ihr zur Verfügung stehendes Budget abrufen. Damit vermeiden Sie eventuelle Nachfragen durch die Regierungen und Verzögerungen bei der Rechnungsbegleichung.

Schulträger von Schulen, die ihren Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken haben, stellen jeweils einen gesonderten Antrag bei der jeweils zuständigen Regierung.

Die Durchführung einer Projektwoche ist für kommunale Schulen verpflichtend.

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 25.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus