Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Freistaat Bayern fördert innovative, fachübergreifende Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Odeonsplatz 4
80539 München
Postfach 22 15 55
80505 München
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Wittelsbacherring 3
95444 Bayreuth
Briefanschrift: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Die Förderung hat unter anderem zum Ziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu fördern und zu sichern, die digitale Teilhabe und digitale Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns zu ermöglichen und die Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum zu stärken. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, lebenswerte Heimat in allen bayerischen Landesteilen zu erhalten und zu gestalten sowie die Stärkung des Heimatbewusstseins und der Heimatverbundenheit der Bürger zu unterstützen.
Mit Hilfe der Zuwendung wird die Durchführung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung gefördert, die einen innovativen Charakter sowie einen fachübergreifenden Ansatz aufweisen und die Entwicklung Bayerns dem Zuwendungszweck entsprechend unterstützen.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte, Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Hinzu kommen auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder eine kreisfreie Stadt ist.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen in digitale Güter (zum Beispiel Apps, Websites und andere Online-Angebote) sowie sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt maximal 300.000 Euro pro Projekt. Der Basisfördersatz beträgt bis zu 50 % und erhöht sich für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf um jeweils bis zu 15 Prozentpunkte sowie für interkommunale oder interregionale Zusammenarbeit um bis zu 10 Prozentpunkte.
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
Zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit ist zunächst eine Projektskizze beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen. Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Staatsministeriums und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen. Förderanträge können bei der Bewilligungsbehörde oder über das verlinkte Online-Verfahren eingereicht werden.
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.
Eine Förderung nach der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie entfällt, wenn für den Fördergegenstand eine Förderung im Rahmen anderer Programme der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden kann (Verbot von Mehrfachförderung). Eine Kofinanzierung eines aus einem EU- oder Bundesprogramm geförderten Projekts ist jedoch möglich, sofern das EU- oder Bundesprogramm eine Landeskofinanzierung erfordert oder zulässt.
Der Freistaat Bayern fördert im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken zukunftsweisende Projekte mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz.
Der Freistaat Bayern fördert heimatpflegerische Initiativen und die Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins.
Der Freistaat Bayern fördert die Umsetzung von innovativen Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionalmanagements und Regionalmarketings.