Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.
Die Hinweisgeberstelle ist die zentrale Stelle in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Entgegennahme von Hinweisen zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften (“Whistleblowing“).
Wenn Sie Hinweise zu Verstößen haben, können Sie sich vertraulich an die Hinweisgeberstelle der BaFin wenden oder diese anonym über das elektronische Hinweisgebersystem melden.
Dabei geht es um Verstöße zu den Gebieten, die die BaFin beaufsichtigt. Zum Beispiel Verstöße gegen
Die BaFin bittet um Verständnis, dass die Rückmeldung und die Ergebnismitteilung nur solche Informationen enthalten können, die mit den Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten der BaFin vereinbar sind. Auch kann sie Sie nicht bei der Durchsetzung etwaiger individueller Ansprüche unterstützen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
Über eventuelle Ansprüche zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen zum Ausgleich von Schäden, die auf Grund der Meldung bei der BaFin entstanden sind, entscheiden ebenfalls die Zivilgerichte. Wenden Sie sich, wenn Sie Rechtsschutz wegen Benachteiligung suchen, an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle.
Sie möchten Hinweise zu Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich melden und als Whistleblower geschützt werden.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Wenn Sie Unterlagen haben, die Hinweise belegen, können Sie diese einreichen.
Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle per elektronischem Hinweisgebersystem, per Post, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erteilen. Wenn Sie anonym bleiben wollen, achten Sie bitte bei allen Kommunikationswegen darauf, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln. Die Bearbeitung erfolgt in jedem Fall vertraulich.
Elektronisches Hinweisgebersystem:
Per Post:
Per E-Mail:
Per Telefon:
Persönlich
Für Sie entstehen keine Kosten.
Für Sie gibt es keine Fristen.
Sie erhalten regelmäßig innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung von der BaFin.
Die BaFin gibt Ihnen in der Regel innerhalb von 3 Monaten (in besonders umfangreichen Fällen innerhalb von 6 Monaten) eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand und teilt nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis mit. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Meldungen bittet die BaFin um Verständnis, dass keine Regelbearbeitungsdauer angegeben werden kann.
Es gibt keine Rechtsbehelfe.