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Zweckverband; Anzeige und Beantragung der Genehmigung von Änderungen

Änderungen in der Struktur des Zweckverbands und dessen Verbandssatzung müssen bei der Aufsichtsbehörde angezeigt werden oder bedürfen deren Genehmigung.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 12.1 - Kommunale Angelegenheiten; Stiftungen

Öffnungszeiten

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