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Zweckverband; Anzeige und Beantragung der Genehmigung von Änderungen

Änderungen in der Struktur des Zweckverbands und dessen Verbandssatzung müssen bei der Aufsichtsbehörde angezeigt werden oder bedürfen deren Genehmigung.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 60 - Rechts-/Fach- und Finanzaufsicht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr





Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Krankenhausstraße 73
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm