Wenn Sie als Ausgleichsvereinigung mehrere Unternehmen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) vertreten, müssen Sie für Ihre Mitglieder jährlich die Daten bei der KSK aktualisieren und die Künstlersozialabgabe einziehen und an die KSK weiterleiten.
Als Ausgleichsvereinigung übernehmen Sie die Verpflichtungen Ihrer Mitglieder gegenüber der KSK. Insbesondere entrichten Sie mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Zudem müssen Sie die Überprüfung der Ausgleichsvereinigung koordinieren.
Voraussetzung für die Durchführung einer Ausgleichsvereinigung sind
Sie reichen eine Kopie der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden:
Nach Abschluss und Genehmigung der Vereinbarung nehmen Sie für Ihre Mitglieder die folgenden Aufgaben wahr:
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie können die Zeitpunkte für die jährliche Meldung der Berechnungsgröße, die Mitteilung von Änderungen beim Mitgliederbestand sowie die Zahlung der Künstlersozialabgabe und Vorauszahlungen Ihrer Vereinbarung mit der KSK entnehmen.
5 Jahre nach dem Inkrafttreten einer Vereinbarung ist eine Überprüfung der Berechnungsgrößen bei einer Stichprobe von Mitgliedern notwendig, die Sie mit der KSK abstimmen.
In der Regel 2 Tage bis 4 Wochen.
Bei Streitigkeiten über den Vertrag steht Ihnen der Weg der zivilgerichtlichen Klage offen.