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Statistiken; Führung durch die Gemeinde

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Die Stadt Bad Kissingen führt Statistiken und veröffentlicht die Daten und Fakten zur Stadt auf www.badkissingen.de/statistik.

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Anfragen können per E-Mail oder über das sichere Kontaktformular gestellt werden. Die telefonische Rücksprache mit der Sachgebietsleitung des Bürgerbüros ist ebenfalls möglich.

Stand: 05.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration