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Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
und
13:00 Uhr - 18:00 UhrGerne können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden.
Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar
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