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Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferien-Zielreisen gelten Sonderbestimmungen. Hier bedarf es gegebenenfalls zusätzlich einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 15:00 UhrDie Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Es steht ein Wartemarkenapparat zur Verfügung, der jeweils 15 Minuten vor Öffnung der Dienststelle an- und jeweils 15 Minuten vor Dienstschluss abgeschaltet wird. Bei besonders hohem Besucheraufkommen kann es zu frühzeitiger Abschaltung des Geräts kommen.
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
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