Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei kommunalen Stiftungen ist die für die jeweilige Kommune zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für bestimmte Aufgaben der Stiftungsaufsicht zuständig, wenn die Stiftung von der Kommune verwaltet wird.
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Krankenhausstraße 73
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm