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Schulwegdienste; Informationen zur Ausbildung, Einweisung und Fortbildung

Die Ausbildung, Einweisung und Fortbildung der Schulwegdienste erfolgt durch die Verkehrserzieher der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Lohr a.Main

Hausanschrift

Hauptstraße 52
97816 Lohr a.Main

Postanschrift

Hauptstraße 52

97816 Lohr a.Main

Telefon

+49 9352 8741-0

Polizeistation Gemünden a.Main

Hausanschrift

Brückleinsweg 11
97737 Gemünden a.Main

Postanschrift

Brückleinsweg 11

97737 Gemünden a.Main

Telefon

+49 9351 9741-0

Leistungsdetails

Schulwegdienste sind eine seit Jahrzehnten erfolgreiche Antwort auf die Unfallgefahren, denen Schüler auf ihrem Schulweg begegnen können. Dort, wo Schulwegdienste im Einsatz sind, ist sichergestellt, dass die Schüler sicher zur Schule und sicher nach Hause kommen.

Erwachsene sind als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter, Schüler als Schülerlotsen und Schulbuslotsen im ehrenamtlichen Einsatz.

  • Schülerlotsen und Schulweghelfer verstärken die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg. Sie sollen Kinder vom unachtsamen Überschreiten der Fahrbahn abhalten und das gemeinsame Überqueren der Straße sichern.
  • Schulbuslotsen und Schulbusbegleiter übernehmen die Betreuung der Kinder an (Schul-)-Bushaltestellen und in (Schul-)Bussen. Sie sorgen für geordnetes Ein- und Aussteigen an der (Schul-)Bushaltestelle und für Ordnung während der (Schul-)Busfahrt.

Die Personen der Schulwegdienste werden durch die Polizei ausgebildet, eingewiesen, fortgebildet und betreut. Diese Aufgaben übernehmen die Verkehrserzieher der Polizei.

Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Schulwegdienste; Anmeldung".

  • Schüler: Sie wurden als Schulwegdienst benannt.
  • Erwachsene: Sie haben sich freiwillig als Schulwegdienst angemeldet

Sie werden rechtzeitig vor der Ausbildung, Einweisung und Fortbildung über den Termin informiert.

  • Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

    Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

  • Schulwegdienste; Informationen zur Benennung oder Anmeldung

    Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

  • Schulwegplan, Schulwegprogramm; Erstellung
    Mit Hilfe des Schulwegplans können Eltern und ihre Kinder den sichersten Weg zur Schule finden und auf Gefahren aufmerksam gemacht werden.
  • Schulwegsicherheit; Beratung

    Ein sicherer Schulweg muß das Ziel aller Verantwortlichen sein. Kinder müssen als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ihren Schulweg sicher bewältigen können. Hierzu vorhandene Fragen können mit Experten vor Ort geklärt werden.

Stand: 03.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration