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Schulübertritt; Informationen zum Übertrittsverfahren

Das Übertrittsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schularten soll sicherstellen, dass jede Schülerin und jeder Schüler die weiterführende Schule besucht, die ihrer bzw. seiner individuellen Leistungsfähigkeit möglichst gut gerecht wird.

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Leistungsdetails

Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, den eigenen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Eltern haben das Recht, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv mitzugestalten. Die Entscheidung nach der Grundschule für eine weiterführende Schule ist dabei keine endgültige Entscheidung über den zu erreichenden Schulabschluss. Für die einzelnen Schularten gibt es Aufnahmebedingungen. Diese sollen Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht sowie seine Herangehensweise an das Lernen. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann. Die Aufnahmebedingungen klären also, welches Anforderungsprofil und damit welche Schulart dem Kind am ehesten entspricht.

Der Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schularten erfolgt in Bayern auf der Basis von unterschiedlichen Elementen, die zusammen in eine ausgewogene Balance gebracht sind:

  • Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung,
  • Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und
  • Elternwille.

Die hohe Durchlässigkeit im bayerischen Schulwesen stellt dabei sicher, dass eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung nicht endgültig sein muss. Das bayerische Bildungswesen ist ein System der wiederkehrenden Chancen und Möglichkeiten.

Ausführliche Informationen über die Regelungen zu Übertritten an weiterführende Schulen finden Sie unter "Die Übertrittsregelungen auf einen Blick" (siehe "Weiterführende Links").

  • Förderschulen; Anmeldung

    Die Förderschule besuchen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch andere Schulen erfüllt werden kann. Sie müssen an der Föderschule angemeldet werden.

  • Gymnasium; Anmeldung

    Das Gymnasium umfasst im achtjährigen Gymnasium die Jahrgangsstufen 5 bis 12, mit Einführung des neunjährigen Gymnasium die Jahrgangsstufen 5 bis 13. Zum Besuch ist eine Anmeldung erforderlich.

     

  • Mittelschule; Anmeldung

    Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. bis 10 (im Mittlere-Reife-Zug). Zum Besuch ist eine Anmeldung erforderlich.

  • Realschule; Anmeldung

    Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung, endet mit einer Abschlussprüfung und verleiht den Realschulabschluss. Jugendliche sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen.

  • Wirtschaftsschule; Anmeldung

    Zum Besuch einer Wirtschaftsschule ist eine Anmeldung erforderlich.

Stand: 05.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus