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Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Genehmigung einer Vereinbarung

Kreuzungsvereinbarungen können der Genehmigungspflicht nach § 5 EKrG unterfallen.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 31.1 - Straßen- und Brückenbau

Öffnungszeiten

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Allgemein

Kein Besuchsverkehr.

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Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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