Logo Bayernportal

Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Für Sie zuständig

Gemeinde Haidmühle - Bauamt

Gemeinde Haidmühle

Gemeinde Haidmühle

Hausanschrift

Dreisesselstraße 12
94145 Haidmühle

Postanschrift

Dreisesselstraße 12

94145 Haidmühle

Kanzlei Bischofsreut

Gemeinde Haidmühle

Hausanschrift

Bischofsreut 60
94145 Haidmühle

Postanschrift

Bischofsreut 60

94145 Haidmühle

Telefon

+49 8550 241

Leistungsdetails

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr