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Sie haben Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe, wenn Sie infolge der Art oder Schwere Ihres Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind.
Ziel der Kraftfahrzeughilfe ist, Ihre Mobilität wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Die Hilfe soll Ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dazu gehört Unabhängigkeit in allen Aspekten des täglichen beruflichen und sozialen Lebens. Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Unterstützung:
In besonderen Fällen sind weitere Hilfen möglich. Zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage können sich Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Einzelfall an den Kosten des Betriebs und der Unterhaltung beteiligen. Das ist insbesondere bei notwendigen größeren Reparaturen mit einem Zuschuss oder Darlehen möglich.
Sie müssen die Kraftfahrzeughilfe beantragen, bevor Sie ein Kfz kaufen, umrüsten oder einen Führerschein machen.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheidet, welche Hilfen Sie erhalten.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Förderungsart und beträgt für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Sozialen Teilhabe höchstens 22.000 EUR sowie zur medizinischen Rehabilitation derzeit höchstens 7.670 EUR. Die behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird dabei nicht berücksichtigt. Ein höherer Betrag wird in Einzelfällen genehmigt, wenn aufgrund der Behinderung zwingend notwendig.
Die Kosten für die behinderungsgerechte Zusatzausstattung sowie ihren Einbau werden komplett übernommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kfz für eine Person mit Behinderung fahren.
Sie haben Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe:
Weitere Voraussetzungen sind:
Hilfe zum Erwerb eines Kfz setzt voraus, dass Sie nicht bereits über ein Fahrzeug verfügen, welches nach Art und Größe geeignet ist oder dessen weitere Benutzung nicht zumutbar ist.
Sie können Kraftfahrzeughilfe online oder per Post beantragen.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.