Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Postfach 2040
89210 Neu-Ulm
Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Postfach 1725
89207 Neu-Ulm
Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.