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Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.

Landratsamt Haßberge

AB 32.3 Denkmalpflege, Gutachterausschuss

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mi
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr

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97437 Haßfurt

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97437 Haßfurt