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Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Postfach 1311
94075 Freyung