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Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.

Landratsamt Aschaffenburg

Fachbereich 14 - Baurecht, sozialer Wohnungsbau, Denkmalschutz, Gutachterausschuss

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Die Zulassungsstellen Alzenau und Mainaschaff, sowie der Kreisrecyclinghof haben abweichende Öffnungszeiten. Termine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Ohne Termine kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll. In einigen Bereichen können Sie hierfür auch gerne die Online-Terminvereinbarung nutzen.

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Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg

Postanschrift

63736 Aschaffenburg