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Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.
und
13:30 Uhr - 16:00 UhrAktuell nur nach Terminvereinbarung
Herrenstr. 18
94469 Deggendorf
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94455 Deggendorf