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Zu bestimmten gewerblichen Zwecken können Alkopops steuerfrei verwendet werden. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Sie Alkopops steuerfrei verwenden wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt stellen. Das Hauptzollamt erteilt die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt, wenn gegen Sie keine Bedenken bezüglich Ihrer steuerlichen Zuverlässigkeit bestehen.
Mit der Erlaubnis können Sie Alkopops unversteuert von einem deutschen Steuerlager beziehen. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkopops hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.
Alkopops sind von der Alkopopsteuer befreit, wenn sie wie folgt gewerblich verwendet werden:
In der Erlaubnis sind bestimmte Pflichten aufgeführt, die Sie beachten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, ist mit Restriktionen zu rechnen, die bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können.
Sie sind steuerlich zuverlässig.
Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen:
Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
Die Erlaubnis müssen Sie im Voraus beim zuständigen Hauptzollamt schriftlich beantragen.
keine
Sie müssen die Erlaubnis vor dem geplanten Verwendungsbeginn beantragen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse, ab. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.
Wenn Sie unversteuerte Alkopops befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS).
Wenn Sie Umgang mit Alkopops haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen oder Versenden der Alkopops.
Wenn Sie Alkopops nachgewiesenermaßen versteuert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkopopsteuer erhalten.
Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen.