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Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises

Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.

Für Sie zuständig

Stadt Nürnberg

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Hausanschrift

Rathausplatz 2
90403 Nürnberg

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Postanschrift

Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon

+49 911 231-0

Leistungsdetails

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.

Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.

Sie erhalten den Ausweis, wenn Sie sich bei einer Bibliothek oder Bücherei anmelden.

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Die Gebühren sind in der Satzung festgelegt.

Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.

  • Bibliotheksverbund; Recherche, Online-Fernleihe und Direktlieferung
    Der Bibliotheksverbund Bayern (BVB) ist der regionale Zusammenschluss von Bibliotheken unterschiedlicher Größenordnungen und Fachorientierungen in Bayern. Die Verbundzentrale ist das regionale Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum des BVB.
  • Kommunale Bücherei / Bibliothek; Ausleihe

    Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.

  • Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung

    Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

  • Staatsbibliothek; Recherche und Ausleihe
    Die Bayerische Staatsbibliothek ist die zentrale Landes- und Archivbibliothek des Freistaates Bayern. Mit 11 Millionen Bänden, 53.200 laufenden Zeitschriften und 147.000 Handschriften gehört sie zu den bedeutendsten Wissenszentren der Welt.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales