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Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.
Herrenstr. 5
93444 Bad Kötzting
Herrenstr. 5
93444 Bad Kötzting
Rachelstr. 6
93413 Cham
Postfach 1432
93404 Cham
Landgerichtstr. 13
93426 Roding
Landgerichtstr. 13
93426 Roding
Obere Bräuhausstr. 14
93449 Waldmünchen
Obere Bräuhausstr. 14
93449 Waldmünchen
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.
Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.