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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Gemeinde Schwindegg

21 Standesamt, Wahlen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Mühldorfer Straße 54
84419 Schwindegg

Postanschrift

Postfach 1116
84417 Schwindegg