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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Öffnungszeiten

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14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Schulstr. 12
86637 Wertingen

Postanschrift

Postfach 1224
86635 Wertingen