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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Gemeinde Breitengüßbach

Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 4
96149 Breitengüßbach

Postanschrift

Kirchplatz 4
96149 Breitengüßbach