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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Verwaltungsgemeinschaft Schönberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
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08:00 Uhr - 11:45 Uhr

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Do
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 16
94513 Schönberg

Postanschrift

Marktplatz 16
94513 Schönberg