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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Stadt Fürth

Namensrechtliche Beurkundungen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Die Abteilung namensrechtliche Beurkundungen des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter besondere.beurkundungen@fuerth.de ein Termin erbeten und vereinbart wurde.

Hausanschrift

Königstraße 88
90762 Fürth

Barrierefreier Zugang.

Postanschrift

Postfach
90744 Fürth