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Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von gebundenen Ganztagsschulangeboten

Schulaufwandsträger können die Einrichtung und die Förderungen von gebundenen Ganztagsschulangeboten  beantragen.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung

Leistungsdetails

Zweck

Um Erziehungsberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten Gebundene Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische Unterstützung. Bayern setzt mit Gebundenen Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele in den Mittelpunkt. Die Gebundene Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Gebundene Ganztagsschulen in Bayern sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.

Gegenstand

Für gebundene Ganztagsschulangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes Lehrerwochenstunden und/oder Fördermittel zur Verfügung.

Zuwendungsempfänger

Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger, Schulträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.

Art und Höhe

Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr derzeit grundsätzlich zwischen 28.610,00 und 46.224,00 Euro an kommunalen Schulen sowie in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten zusätzlich zu den Lehrerwochenstunden ein Budget pro Klasse und Schuljahr zwischen 9.505,00 und 28.606,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 7.910,00 Euro.

Die Förderung eines gebundenen Ganztagsschulangebotes setzt u. a. voraus, dass

  • an mindestens vier Wochentagen jeder vollen Unterrichtswoche ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot mit einem durchgehend strukturierten Aufenthalt an der Schule bis grundsätzlich 16 Uhr und im Umfang von täglich mindestens 7,5 Zeitstunden bereitgestellt wird, das für die Schülerinnen und Schüler an allen vier Wochentagen verpflichtend ist,
  • die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen,
  • der Unterricht in einer eigenen Ganztagsklasse in rhythmisierter Form erteilt wird und dass das Bildungs- und Betreuungsangebot unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt wird.

Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweils gültigen Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.

  • Pädagogisches Ganztagskonzept
  • Stundenplanentwurf mit Kennzeichnung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden

Der Antrag auf Einrichtung und Förderung eines gebundenen Ganztagsschulangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr – bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt – bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Die Staatlichen Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter.

Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des gebundenen Ganztagsschulangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.

Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.

Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.

Stand: 21.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus